Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrzeugmietvertrag

Mietbedingungen. Zahlungsbedingungen. Verpflichtungen des Nutzers. Beschädigung und Verlust von Unterlagen. Diebstahl, Fahrzeugunfall und/oder Fehlfunktion ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrzeugmietvertrag
  1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

„Vermieter“ - Gelasakis Shipping Tourism Hotel S.A. Aristidou 6, Piraeus, Athens, 18531, Greece.

„Mieter“ - natürliche oder juristische Person, die das Fahrzeug mietet oder in deren Namen das Fahrzeug gemietet wird. Im Fahrzeugmietvertrag wird der Mieter als „Mieter“ bezeichnet und ist für die Einhaltung aller Punkte dieser Allgemeinen Mietbedingungen und des Mietvertrages verantwortlich.

„Vertrag“ - ein individueller Mietvertrag, der bei der Fahrzeugabholung zu Beginn des Mietzeitraums unterzeichnet wird und der die Nutzung des Fahrzeugs autorisiert sowie die Fahrzeugabholung und -rückgabe, den Versicherungsschutz, die Ausstattung und die im Preis enthaltenen Dienstleistungen und die Zahlungsweise für die Miete festlegt. Der Vertrag enthält auch Informationen über den Kilometerstand, den Kraftstoffstand, Schäden und eventuelle Mängel des Mietfahrzeugs und andere Rechte und Pflichten beider Parteien, die mit ihrer Unterschrift diesen Vertrag vollständig akzeptieren. Der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Abholung und die allgemeinen Mietbedingungen gelten als Teil des Mietvertrags. 

„Fahrer/zusätzlicher Fahrer“ - eine natürliche Person, die im Mietvertrag als „Nutzer“ aufgeführt ist, den Mietvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug übernimmt und auch für die Einhaltung aller Bestimmungen des Mietvertrags verantwortlich ist.

„Nutzer“ - Mieter, Fahrer und zusätzlicher Fahrer, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrzeugmietvertrags als „Nutzer“ bezeichnet werden.

„Fahrzeug“ - Gegenstand des Vertrags, dessen Informationen im Vertrag enthalten sind.

 

  1. MIETBEDINGUNGEN

Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Nutzer die Übernahme des Fahrzeugs in dem für die vereinbarte Dienstleistung geeigneten Zustand mit der gesamten dazugehörigen Ausstattung und allen Begleitdokumenten. Der Fahrer, der im Namen der juristischen Person das Fahrzeug übernimmt und den Vertrag unterschreibt, erklärt, dass er die Vollmacht hat und dem Vermieter in Vereinbarung mit dieser juristischen Person seine Haftung garantiert und für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrages garantiert der Nutzer dem Vermieter, dass er das Mindestalters für den Erwerb des Führerscheins erreicht hat und im Besitz aller erforderlichen Unterlagen für das Führen eines Fahrzeugs gemäß den geltenden griechischen Vorschriften ist. Er ist verpflichtet, dem Vermieter das Original dieser Unterlagen zur Einsichtnahme auszuhändigen; die Kopie verbleibt als Anhang zu diesem Vertrag im Besitz von CARWIZ. Der Nutzer haftet für Verkehrsverstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen werden, auch nach Ablauf der Verträge.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Der Nutzer muss auf seiner Kreditkarte eine Kaution in Höhe des vom Vermieter festgelegten Betrags hinterlegen, der von der Fahrzeugklasse, Mietdauer, Versicherung usw. abhängig ist. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ermächtigt der Kunde den Vermieter, den erforderlichen Betrag für die Tagesmiete gemäß dem vereinbarten Tarif sowie alle täglichen Zusatzkosten (vereinbarte Versicherung, zusätzliche Ausstattung und Dienstleistungen) sowie alle anderen eventuell anfallenden Kosten gemäß der aktuellen Preisliste zu abzubuchen. Diese Abbuchungen erfolgen über die Kredit- oder Debitkarte des Nutzers, mit der auch die Kaution geleistet wurde, oder über jedes andere vereinbarte Zahlungsmittel. Der Vermieter kann die zu zahlenden Beträge während oder auch nach Beendigung des Mietverhältnisses von dem Konto des Nutzers abziehen, wenn er eine Zahlungsverpflichtung des Nutzers feststellt. Alternativ kann der Nutzer diese Kosten im Einvernehmen mit dem Vermieter zahlen, was in der freien Entscheidung des Vermieters liegt. Wenn der Nutzer die Beträge direkt auf das Konto des Vermieters einzahlt, ist er verpflichtet, dies innerhalb der angegebenen Frist zu tun. Im Falle einer Zahlungsverzögerung ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter Zinsen sowie alle anderen eventuell anfallenden zusätzlichen Kosten zu zahlen.

 

  1. VERPFLICHTUNGEN DES NUTZERS

Mit seiner Unterschrift erklärt der Nutzer, dass er mit allen nachstehenden Verpflichtungen vertraut ist und diese akzeptiert:

Das Fahrzeug ist in dem Zustand, in dem es übernommen wurde, zurückzugegeben, und zwar mit der Ausstattung und der Kraftstoffmenge, mit der es übernommen wurde, am vereinbarten Ort und innerhalb der vereinbarten Zeit oder sogar vor der vereinbarten Zeit sowie auf Wunsch des Vermieters.

Die Verlängerung der vereinbarten Mietdauer sowie alle sonstigen Änderungen des Mietverhältnisses müssen spätestens vor Ablauf der Mietfrist schriftlich beim Vermieter beantragt werden; andernfalls ist der Vermieter berechtigt, das gemietete Fahrzeug als vermisst zu melden.

Das Fahrzeug darf nicht überladen, nicht für die Ausbildung neuer Fahrer, nicht für den Transport oder das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, nicht für die Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt, nicht für Autorennen, Ausdauertests, Geschwindigkeitstests und nicht für rechtswidrige Handlungen verwendet werden.

Das Fahrzeug darf nur von dem oder den im Vertrag genannten Fahrer(n) für den persönlichen Gebrauch und entsprechend dem Verwendungszweck des Fahrzeugs genutzt und keinen unbefugten Nutzern und Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß benutzt und entsprechend behandelt werden.

Beim Verlassen des Fahrzeugs sind alle Fenster ordnungsgemäß zu schließen, das Fahrzeug abzuschließen und die Schlüssel und Dokumente mitzunehmen.

Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, ohne Einfluss von Alkohol oder Drogen, und es müssen alle Verkehrsgesetze und -vorschriften beachtet werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, sich um die regelmäßige technische Wartung des Fahrzeugs zu kümmern, d. h. er muss regelmäßig den Kühlmittelstand, den Ölstand, andere Flüssigkeiten, den Reifendruck usw. überprüfen.

Wenn das Armaturenbrett zu irgendeinem Zeitpunkt anzeigt, dass das Fahrzeug gewartet werden muss, oder wenn der Nutzer selbst zu dem Schluss kommt, dass das Fahrzeug gewartet werden muss, ist er verpflichtet, dies dem Vermieter mitzuteilen und das Fahrzeug dafür zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs, die durch die Nichteinhaltung dieser Bedingungen verursacht wurde, ist der Benutzer verpflichtet, für die Kosten dieser Schäden sowie für eventuelle Verdienstausfälle aufzukommen, die auf die Unfähigkeit des Vermieters zurückzuführen sind, diese grundlegenden Tätigkeiten und Wartungsarbeiten aufgrund der Nachlässigkeit des Benutzers durchzuführen.

Mit dem Fahrzeug dürfen nicht mehr Personen oder Güter als die in den Fahrzeugspezifikationen angegebene zulässige Höchstmenge befördert werden und es dürfen keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

Das Fahrzeug darf nicht außerhalb der Grenzen Griechenlands genutzt werden, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart, wofür der Vermieter eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste erheben kann. Im Falle eines Verstoßes gegen die grenzüberschreitenden und räumlichen Beschränkungen für die Nutzung des Fahrzeugs verlieren alle in Abschnitt 8 dieser Bedingungen genannten Versicherungspakete des Nutzers ihre Gültigkeit.

Der Nutzer trägt alle mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten, wie Kraftstoff, Autobahn- und Brückenmaut, Parkgebühren und Strafzettel sowie Verkehrsverstöße u. a.

Auf der Grundlage dieses Vertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, ihm ohne vorherige Ankündigung alle Verkehrsverstöße sowie Strafzettel und andere Bußgelder in Rechnung zu stellen, wenn diese aus der Verletzung von Gesetzen und Vorschriften Griechenlands oder eines anderen Landes resultieren und während des Mietzeitraums begangen wurden. Diese Kosten erhöhen sich um die Bearbeitungsgebühren und werden von der auf der Vorderseite dieses Mietvertrages angegebenen Debit- oder Kreditkarte abgebucht.

Der Benutzer, eine juristische Person, kann nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Vermieter und mit dessen Zustimmung die Nutzung des Mietfahrzeugs einem Arbeitnehmer gestatten, der die genannten Anforderungen erfüllt, und ist in diesem Fall verpflichtet, den Fahrer mit den Bedingungen und Verantwortlichkeiten der Verträge vertraut zu machen, was die Verantwortung der juristischen Person für die Einhaltung dieser Bedingungen in keiner Weise schmälert.

  1. BESCHÄDIGUNG UND VERLUST VON UNTERLAGEN 

Bei Schäden am Fahrzeug, fehlenden Ausstattungsteilen oder Werkzeugen, fehlenden Unterlagen, Nummernschildern oder Fahrzeugschlüsseln ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten zu ersetzen. Der Nutzer des Fahrzeugs haftet für Schäden am Motor, an den mechanischen Teilen des Fahrzeugs (z. B. durch Mangel an Öl, Kühlmittel oder anderen Flüssigkeiten im Motor) sowie bei Schäden an der Ölwanne, Kupplungsschäden (sog. verbrannte Kupplung), Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, Verlust/Beschädigung von Fahrzeugpapieren und -schlüsseln, Verlust/Beschädigung der Nummernschilder, Beschädigung des Fahrzeuginnenraums, verbrannte Sitze, Einfüllen von ungeeignetem Kraftstoff oder andere Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Nutzers oder des zusätzlichen Fahrers (z. B. unvorsichtiges Fahren oder Fahren im Gelände) verursacht wurden. In all diesen Fällen erstattet der Fahrzeugnutzer dem Vermieter die Kosten der Fahrzeugreparatur in voller Höhe, zuzüglich des Betrages für die entgangene Tagesmiete laut aktueller Preisliste, für die Dauer der Reparatur, jedoch nicht mehr als 30 Tage, sowie etwaige weitere Schäden, wie die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs oder die Wertminderung des Fahrzeugs. Der Nutzer oder die Person, der der Nutzer das Fahrzeug überlassen hat, nutzt das Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Herstellers und verwendet Diesel oder bleifreien Kraftstoff gemäß den Anweisungen des Herstellers. Alle Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Anweisungen ergeben, sind nicht durch eine Versicherung gedeckt und liegen in der Verantwortung des Fahrzeugnutzers.

 

  1. DIEBSTAHL, FAHRZEUGUNFALL UND/ODER FEHLFUNKTION

Im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung des Fahrzeugs, eines Diebstahls, eines Motorschadens oder anderer ähnlicher Umstände ist der Nutzer verpflichtet: 

  • dafür zu sorgen, dass bis zur Übernahme durch den Vermieter keine weiteren Schäden am gemieteten Fahrzeug entstehen;
  • die Namen und Adressen von Zeugen und Beteiligten zu notieren;
  • die Polizei zu rufen und einen Bericht über den Vorfall zu beschaffen, außer im Falle einer Motorpanne;
  • die nächstgelegene Geschäftsstelle des Vermieters über die Ereignisse zu informieren.

Der Nutzer des Fahrzeugs ist verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug der Polizei zu melden. Falls der Nutzer keinen Polizeibericht vorlegt, keine Aussage macht und keinen Alkoholtest durchführt, gehen alle Kosten für Schäden im Zusammenhang mit dem beschädigten oder fehlenden Fahrzeug in voller Höhe zu Lasten des Fahrzeugnutzers, einschließlich des entgangenen Gewinns in Höhe der Tagesmiete aufgrund der Nichtbenutzung des Fahrzeugs für die Dauer der Reparatur, höchstens jedoch für 30 Tage, unabhängig von der Schuld des Nutzers an dem Vorfall und unabhängig davon, ob der Nutzer eine Zusatzversicherung mit einer reduzierten Selbstbeteiligung (CDW +) vereinbart und bezahlt oder eine Supervollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (SCDW) abgeschlossen hat.

 

  1. DEM NUTZER ERSTATTETE KOSTEN 

Der Vermieter erstattet dem Nutzer nach Vorlage aller beglichenen Rechnungen alle Kosten für Öl, Schmiermittel, regelmäßige Wartung und kleinere Reparaturen, die während der Mietzeit angefallen sind, mit Ausnahme der Kosten für das Waschen des Fahrzeugs. Die Rechnung muss an den Vermieter, Gelasakis Shipping Tourism Hotel S.A., gerichtet sein. Aristidou 6, Piraeus, Athens, 18531, Greece. Um die oben genannten Kosten erstattet zu bekommen, muss der Nutzer die Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Vermieters erhalten haben; andernfalls ist die Erstattung nicht möglich.

 

  1. BETEILIGUNG (SELBSTBETEILIGUNG) AM SCHADEN (FRANCHISE)

Das Risiko und die Höhe der Beteiligung (Selbstbeteiligung) am Schaden kann durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung reduziert werden, sofern der Schaden nicht durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder durch vorsätzlichen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde. Reduzierte Haftung für Schäden oder Diebstahl mit Beteiligung am Schaden (CDW/TP); durch Abschluss dieser Versicherung können Sie Ihre Haftung für Schäden oder Diebstahl und die Differenz zwischen der Selbstbeteiligung (Franchise) und dem vollen Schadensbetrag reduzieren. Insassenschutz bei Unfällen (PAI); Fahrer und Insassen sind im Todesfall und bei Invalidität in dem von der Versicherungsgesellschaft des Vermieters festgelegten Umfang versichert. Reduzierte Beteiligung am Schaden (CDW +); durch Abschluss und Bezahlung dieser Zusatzversicherung kann der Nutzer seine Haftung für Schäden am Fahrzeug begrenzen. Supervollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (SCDW); durch Abschluss und Bezahlung dieser Zusatzversicherung kann der Nutzer seine Haftung für Schäden am Fahrzeug weiter reduzieren. Nicht abgedeckt durch die SCDW sind: Zerstörung/Beschädigung der Reifen, Räder oder Radkappen, Zerstörung/Beschädigung des Unterbodens des Fahrzeugs, des Fahrzeuginnenraums (es sei denn, der Innenraum wurde bei einem Unfall beschädigt), aller Fenster und aller Schäden ohne Bericht. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, dem Inhaber der Kreditkarte alle Kosten, Ausfälle oder Verluste bis zur Selbstbeteiligung oder den vollen Schadensbetrag in Rechnung zu stellen, wenn der Nutzer sich nicht an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehalten hat, auch wenn diese erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden und der Nutzer den Vermieter nicht gemäß dem Rückgabeverfahren informiert hat. Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die in Hochrisikogebieten oder in Kriegsgebieten entstanden sind, und greift auch nicht, falls der Mietwagen außerhalb der Grenzen Griechenlands, während des Transports auf der Fähre und auf den Inseln, ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters benutzt wird.

 

  1. ERFASSUNG UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN 

Der Nutzer stellt seine personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden für die Ausführung der angeforderten Dienstleistung benötigt.

Der Vermieter nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des Nutzers finden Sie in der Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten, die unter customer.support@carwiz.gr zur Verfügung steht.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine verspätete Übergabe des Fahrzeugs entstehen, oder für Schäden, die dem Nutzer durch eine Fehlfunktion des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehen könnten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrzeug sofort in Besitz zu nehmen, wenn der Nutzer gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Mietvertrags verstößt oder wenn das Fahrzeug beschädigt wird. Die Beendigung des Mietverhältnisses nach diesen Bestimmungen stellt die sonstigen Rechte des Vermieters nach diesen Bedingungen und dem Mietvertrag nicht in Frage. Dieser Vertrag wird in zwei identischen Exemplaren erstellt, von denen eines dem Nutzer ausgehändigt wird, während das andere beim Vermieter verbleibt. Mit seiner Unterschrift auf der letzten Seite dieses Vertrages akzeptiert der Nutzer diesen Vertrag und alle seine Bestimmungen, und mit der Annahme der Schadensdeckung aus Artikel 8 akzeptiert er die Bedingungen und Konditionen der Deckung, mit denen er vertraut gemacht wurde. Änderungen dieses Vertrages können nur schriftlich erfolgen, mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Für den Fall eines Rechtsstreits im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbaren beide Parteien, die betreffende Angelegenheit der Zuständigkeit des Gerichts in Athen nach griechischem Recht zu unterwerfen.

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